AGB

Lesen Sie die Geschäftsbedingungen sorgfältig durch.

  1. Der Mietpreis für das Wohnmobil ergibt sich aus der gültigen Preisliste oder aus einem individuell erstellten Angebot des Vermieters. Die Leistungspflicht bezieht sich nur auf ein Fahrzeug der vereinbarten Preisgruppe. Die Reservierung  ist nur bei schriftlicher Bestätigung des Vermieters nach dem Eingang des Unterzeichneten Mietvertrages und der Anzahlung , für den Vermieter verbindlich. Der Restbetrag muss 21 Tagen vor Reisebeginn überwiesen werden, bei kurzfristigen Mieten - mit der Anzahlung. Nur bei vollständiger Bezahlung wird das Fahrzeug angemeldet und zur Verfügung gestellt.
  2. Die Kaution, in Höhe der Selbstbeteiligung, ist per Überweisung oder bar spätestens vor der Abholung eines Wohnmobils zum vereinbarten Übergabezeitpunkt fällig und wird auf dem Übergabeprotokoll quittiert. 
  3. Die einmalige Übergabe- Servicepauschale  von 125 €  enthält eine ausführliche Bedienungseinweisung zum Reisemobil und den eingebauten Geräten und bei Rückgabe eine gründliche Komplettüberprüfung, bei Bedarf eine Probefahrt, einen Abstellplatz für Ihren PKW während der Urlaubszeit, Euroschutzbrief, eine Gasflasche - 11kg, Euroadapter, Aufbereitung der Toilettenkassette / Chemikalien, bis. 50L Frischwasser, Wasserschlauch oder Gießkanne,  Reinigungsset, bedingt Schonbezüge oder Spannbetttücher. Das Fahrzeug wird von außen ungereinigt zurückgegeben. Für die Außenreinigung werden 75€ berechnet.
  4. Das Wohnmobil wird dem Mieter mit gefüllter 11kg Gasflasche zur Verfügung gestellt. Sollte dieser Gasvorrat für die gesamte Mietdauer nicht ausreichen, kann die Gasflasche auf eigene Kosten entsprechend neu gefüllt oder ausgetauscht werden. Bei der Rückgabe des Fahrzeuges noch vorhandener Gasvorrat wird vom Vermieter nicht vergütet.
  5.  Mindestmietdauer beträgt 15 Nächten. Kurzmiete ist eine Sondervereinbarung. Bei Fahrzeugübergabe an Sonn- und Feiertagen werden 50€ zusätzlich berechnet. Pro Miettag sind 250 km enthalten.  Mehrkilometer werden mit 0,49€ / km berechnet. 
  6. In dem Mietpreis sind Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung im Schadenfall enthalten.  Ab 27 Tagen Miete sind alle gefahrene Kilometer frei.
    Die Selbstbeteiligung im Schadenfall wird reduziert  wenn der Mieter eine Selbstbehaltausschliss Versicherung SBAV abschließt (eine Kopie von der Versicherungspolice uns rechtzeitig zukommen lassen) und vorlegt oder das „Versicherungs-Schutz-Paket“  zusätzlich zum Mietpreis, in Anspruch nimmt. (Informationen über "Urlaub-Schutz-Paket" anfordern oder eine Selbstbehaltausschlussversicherung für Mietwagen bei HanseMerkur zusätzlich online abschließen) 
  7. Die vom Mieter zu leistende Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für den Schadenfall, in den der Mieter verwickelt sein könnte, auch bei Einbruchschäden, um entstandene Unkosten am gemieteten Reisemobil auszugleichen oder die vereinbarte Selbstbeteiligung des Mieters gegenüber der Versicherung abzudecken. Schäden jeglicher Art sind sofort zu melden. Wird das Wohnmobil unbeschädigt, vollständig ausgestattet und rechtzeitig zurückgegeben, bekommt der Mieter nach der Innen und Ausen Endreinigung die Kaution zurücküberwiesen. Im Schadenfall wird die Selbstbeteiligungssumme in der vereinbahrter Höhe von der SBAV (von Ihrer Selbstbehaltausschlussversicherung für Mietwagen) erstatten.
  8. Zu den Schäden mit Selbstbeteiligung zählen nicht nur selbstverschuldete Schäden sondern: auch Schaden durch dritte, Reifen-Glas-Unterboden-und Dachschäden, zusammenstoß mit Tier, Einbruch und Diebstahl. Der Mieter ist verpflichtet alle Schäden am Fahrzeug, sofort dem Vermieter und der Versicherung mitzuteilen.
  9. Die Mietdauer für das Wohnmobil errechnet sich aus der Anzahl der Übernachtungen.
  10. Der Mieter verpflichtet sich die vereinbarten Übergabe- und Rückgabezeiten einzuhalten. Bei Nicht- Einhaltung entstehen zusätzliche Kosten. Verspätete Abgabezeiten werden zum doppelten Tagessatz berechnet.
  11. Diese AGB´s und das vom Mieter und dem Vermieter vollständig ausgefüllte und unterschriebene Übernahme- und Rückgabeprotokoll  ist ein Bestandteil des Mietvertrages.  
  12. Das gemietete Fahrzeug ist vollkaskoversichert. Für beförderte Güter, Werkzeug, Zubehör und persönliche Gegenstände ist keine Versicherung abgeschlossen. Beim Verlassen des Wohnmobils dürfen Fahrzeugpapiere nicht im Wagen zurückgelassen werden.
  13. Der Mieter ist nicht berechtigt Veränderungen an dem Wohnmobil und der Innenausstattung vorzunehmen. Abgelaufene und ungültige Plaketten und Vignetten müssen von der Windschutzscheibe entfernt werden. (oder  für 10€ vom Vermieter entfernen lassen) Der Vermieter ist berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Mieter sofort mit der Kaution zu verrechnen.
  14. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Wohnmobil eigenverantwortlich ein. Der Vermieter schuldet keinerlei Reiseleistungen.
  15. Die gesetzliche Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der §651a-IBGB finden auf das Vertragsverhältnis keine Anwendung. Kraftstoffkosten, Schmierstoffe, soweit während des Mietzeitraumes benötigt, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- und Fährgebühren, Bußgelder und Strafgebühren gehen zu Lasten des Mieters.
  16. Der Vermieter ist berechtigt die Herausgabe des Wohnmobils zu verweigern, wenn nicht spätestens zum vereinbarten Abholtermin die Gesamtmiete und die Kaution bei ihm eingegangen sind. Der Mieter macht sich strafbar mit Folgen.
  17. Der Vermieter ist berechtigt die Herausgabe des Reisemobiles zu verweigern, wenn nicht spätestens bei der Übergabe des Wohnmobils der vertraglich vereinbarte Fahrer einen gültigen Personalausweis und den Führerschein im Original, der zum Führen der gemieteten Fahrzeugklasse berechtigt, vorlegt. Auch in diesem Fall ist der Mieter dem Vermieter Schadenersatz schuldig.
  18. Das Mindestalter des Mieters beträgt 23 Jahre. Der Fahrer muss mind. 2 Jahre Fahrpraxis haben.
  19. Das Reisemobil darf nur vom Mieter selbst oder von Personen, die dem Vermieter schriftlich benannt worden sind, benutzt werden. Für jedes Verschulden von Fahrern, an die der Mieter das Fahrzeug weitergegeben hat, haftet er persönlich. Das Wohnmobil ist mit großer Sorgfalt gegen Diebstahl und Beschädigungen zu sichern. 
  20. Gemietetes Reisemobil darf man nur innerhalb der Staaten der europäischen Union sowie in der Schweiz, Norwegen und Kroatien nutzen. An vereinbarte Reiseziele ist der Mieter aus Versicherungstechnischen Gründen vertraglich gebunden. Das Reiseziel und die durchfahrende Länder sind nicht Kriegsländer oder Kriegsgebiete, auch nicht Russland, Türkei, Tunesien und Marokko. Wenn ja, dann bitte rechtzeitig melden wegen Versicherungsanpassung.
  21. Die Rückgabe des Reisemobiles erfolgt auf dem Betriebsgelände des Vermieters – Flamingo-Reisemobile am letzten Miettag bis spätestens 10 Uhr. Das Wohnmobil kann frühestens ab 17 Uhr und bis 18 Uhr abgeholt werden. Der Vermietprozess ist erst dann abgeschlossen, wenn das vermietete Fahrzeug für die Folgevermietung begutachtet ist. Mangelhafte Innenreinigung verursacht zusätzliche Kosten.
  22. Abholung und Rückgabe ist an Sonn-und Feiertagen nicht oder nur in Sonderfällen (+ 50€ Aufpreis) auf Absprache möglich.
  23. Der Mieter ist in jedem Fall verpflichtet  den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn sich die Gefahr einer verspäteten Rückgabe abzeichnet. Verlängerungswünsche sollten spätestens zwei Tage vor Mietende mitgeteilt werden. Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung besteht nicht. Eine unvereinbarte Verlängerung kostet den doppelten Tagessatz, der Vermieter und der Nachmieter hat Anspruch  auf Schadenersatz. Dies gilt insbesondere für Mehrkosten, die dem Vermieter dadurch entstehen, dass er für den Folgemieter ein Ersatzfahrzeug beschaffen muss. In diesen Fall ist der Mieter zum Ersatz sämtlicher, dem Vermieter aus der verspäteten Rückgabe entstandenen Kosten, verpflichtet.
  24. Der Mieter verpflichtet sich die Heimreise rechtzeitig Anzutreten damit Streiks, Stau und Wetterbedingungen keine Zusatzkosten verursachen und zu Vertragsverletzungen führen.
  25. Der Mieter verpflichtet sich das Wohnmobil sauber, Abwassertank und WC-Box leer,  ohne Beschädigungen und vollgetankt, wie erhalten, zurückzubringen.
  26. Das Rauchen in den gemieteten Fahrzeugen ist untersagt. Mitnahme von Haustieren gegen Aufpreis von 9 EUR / Tag ist nur in bestimmten Fahrzeugen möglich.
  27. Für die zusätzliche Reinigung ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter für die unterlassene Innenreinigung / Normal Verschmutzung 130 €, sonnst nach Aufwand. Für die WC-Box Entleerung 100 €, für die Schmutzwasserentleerung 50€ und für Betankungskosten eine Aufwandpauschale von 35 €,  für das Rauchen im Innenraum eine Geruchsbeseitigung-Ozon-Behandlung ab 350 EUR und bei Verschmutzung durch Haustiere eine Sonderreinigung  zu berechnen. Mit Urin bzw. Organisch verschmutzte Matratzen werden Ausgetauscht.
  28. Sollte das im Mietvertrag bezeichnete Fahrzeug aus irgendeinem Grund nicht verfügbar sein, ist der Vermieter berechtigt, ein vergleichbares Fahrzeug als Ersatz anzubieten. Der Vermieter ist  berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Mietvertrag der Leistungen eines Dritten zu bedienen. Für durch die Versicherung nicht abgedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Insbesondere werden auch die Rechte des Mieters nach §§ 536 Abs.1 ausgeschlossen.
  29. Der Mieter verpflichtet sich, das Wohnmobil nur zu Campingzwecken zu nutzen. Untervermietung  und Weitergabe an Dritte sind untersagt. Der Mieter haftet für alle von Ihm verschuldete Schäden ohne Ausnahme und in vollem Umfang einschließlich Totalverlust des Fahrzeugs oder das Nichtbeachten der Durchfahrtshöhe oder Breite .
  30. Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass seine persönlichen Daten gespeichert werden. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt.
  31. Auch bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjektes ist der volle vereinbarte Mietpreis zu zahlen.
  32. Mit jedem Mietvertrag unterzeichnet man eine Abtretungserklärung bei Versicherungsschäden. Hiermit trete ich/wir, auch als MMV Versicherungsnehmer, die mit mir/uns verbundenen Kautionsansprüchen in Höhe der Werkverträglichen Vergütungsanforderung der Flamingo-Reisemobilvermietung unwiderruflich ab. Ich ermächtige die Versicherung, gegen Vorlage der Rechnung die Zahlung direkt auf das unten angegebene Bankkonto zu überweisen. Es ist mir bekannt, dass ich/wir zur vollständigen Zahlung der Rechnung verpflichtet bin, falls die Versicherung keine oder nur teilweise Zahlung leistet.
  33. Rücktrittsrecht. Um Überlappungen und Doppelbuchungen zu vermeiden hat der Vermieter nach Vertrag-und Zahlungseingang ein 5 Werktagen-Sicherheit-Rücktrittsrecht ohne finanzielle Folgen. Wir gewähren auch dem Mieter ein Rücktrittsrecht. Tritt der Mieter vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, wird ein anteiliger Mietpreis nach folgenden Kriterien fällig. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.
    • bei Rücktritt bis zu 60 Tagen vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises
    • bei Rücktritt bis zu 30 Tagen vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
    • bei Rücktritt bis zu 21 Tagen vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises
    • bei Rücktritt unter 21 Tagen vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises

    Wird das Reisemobil von dem Mieter verschuldet oder unverschuldet nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder überhaupt nicht abgeholt, so gilt dies als Rücktritt, wobei in diesem Fall die Zahlung von 100% des Mietpreises als vereinbart gilt. 

    • Für Stornierung oder Umbuchung, nur wenn es möglich ist,  werden 45 € Bearbeitungsgebühr erhoben.
    • Dem Mieter wird empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung (ABRV) abzuschließen. Eine solche Versicherung kann über den Vermieter zusammen mit dem Mietvertrag abgeschlossen werden.
    • Der Vermieter behält sich vor: im Ernstfall, wenn das Fahrzeug schwer beschädigt wird, dem Mieter ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen oder den kompletten Preis zurückzuzahlen und bei, nicht vom Vermieter verursachten Schäden, die eine tragbare Einschrenkung bringen, eine Preisminderung oder einen angemessenen Ausgleich anzubieten.
    • Wichtige Haftungsausschlüsse sind in der Regel: 

      • Schäden, die durch die Missachtung der Anmietbedingungen entstehen 
      • Schäden, die durch das Missachten der Verkehrsbestimmungen des Landes entstehen 
      • Schäden, die durch einen Fahrer verursacht werden, der nicht im Mietvertrag eingetragen ist 
      • Grob fahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer 
      • Schäden an Unterboden oder Ölwanne inkl. daraus resultierende Folgeschäden 
      • Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels 
      • Aus dem Auto gestohlene oder beschädigte Privatgegenstände 
      • Folgekosten z.B. Abschlepp- oder Telefonkosten, Hotelübernachtungen 
      • Sonderzubehör / Extras
      • Teilnahme an Motorsportveranstaltungen
      • Abschleppen anderer Fahrzeuge
    • Der schriftliche Mietvertrag und die vorliegenden Mietbedingungen geben den Vertragswillen der Vertragspartner vollständig wieder. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Buchungszusagen des Vermieters sind bis zum Abschluss des schriftlichen Mietvertrages unverbindlich.

      Sollten Einzelabstimmungen des Mietvertrages oder der Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Mietvertrages und der Mietbedingungen nicht berührt. Im Übrigen tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung, die dem wirtschaftlich am nächsten kommt, was die Parteien mit der unwirksamen oder unwirksam gewordenen Bestimmung vereinbaren wollen. Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters. Gerichtsstand ist, soweit zulässig vereinbart, das, für den Sitz des Vermieters örtlich zuständige, Gericht. Diese Mietbedingungen sind Bestandteil eines jeden Mietvertrages, den  Flamingo - Wohnmobil und Caravan Vermietung mit einem Mieter abschließt.  Gültig für Mietzeitraum  ab 2017

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